Wichtige Informationen zum Badbesuch – Haus- und Badeordnung

HAUS- UND BADEORDNUNG

ALLGEMEINES

  1. Das Freibad „Wölfle“ wird vom Förderverein Freibad Wolfartsweier e.V. (FFW) betrieben. Es ist eine öffentliche Einrichtung, in der Badegäste neben der Möglichkeit zu schwimmen auch Spaß, Erholung und Ruhe finden sollen. Deshalb ist auf dem gesamten Gelände auf gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichende Sicherheit zu achten.
  2. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Freibads Wolfartsweier und ist für alle Nutzer verbindlich.
  3. Die Haus und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
  4. Mit dem Lösen der Zutrittsberechtigung und Betreten des Bades erkennt jeder Nutzer (Badegast) die Haus- und Badeordnung an und akzeptiert alle sonstigen Anordnungen für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf.
  5. Das Aufsichtspersonal und die Mitglieder des Vorstands des Fördervereins Freibad Wolfartsweier üben das Hausrecht aus. Anordnungen des Personals und der Mitglieder des Vorstands ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus-und Badeordnung verstoßen, können des Freibads verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch den Vorstand des Fördervereins ausgesprochen werden.
  6. Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung sind das Aufsichtspersonal und die Mitglieder des Vorstands des FFW berechtigt, die Personalien des Betroffenen festzustellen und zu diesem Zweck die Einsichtnahme in seine Ausweispapiere zu verlangen.
  7. Bei Vereins-, Schul- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen sind die Übungsleiter bzw. Lehrer für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich.
  8. Fundsachen sind sofort bei Aufsichtspersonal des Freibads abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  9. Wünsche, Beschwerden und Anregungen nimmt das Aufsichtspersonal gerne entgegen; sie können auch mündlich oder schriftlich dem FFW vorgebracht werden.

BADEGÄSTE

  1. Der Besuch des Freibads während des öffentlichen Badebetriebs ist grundsätzlich jeder Person gestattet; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
  2. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen,
  3. a) die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
  4. b) die Tiere mit sich führen
  5. c) die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit, offenen Wunden oder übertragbaren Hautkrankheit leiden.
  6. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Freibads nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  7. Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Dasselbe gilt für Kinder nach dem vollendeten 10. Lebensjahr, die noch nicht schwimmen können. Den Eltern bzw. der Begleitperson obliegt zu jeder Zeit die Aufsichtspflicht über die Kinder. Deshalb muss sich die Aufsichtsperson stets in unmittelbare Nähe der zu beaufsichtigen Kinder aufhalten.

Öffnungszeiten und Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste für den öffentlichen Badebetrieb hängen im Eingangsbereich des Freibads aus und sind auf der Homepage des Freibads einsehbar (https://freibad-wolfartsweier.com).
  2. Einlass für den öffentlichen Badebetrieb endet eine Stunde vor Schließung des Freibads. Die Schwimmbecken sind 30 Minuten vor Schließung des Freibads zu verlassen.
  3. Der Aufenthalt im Bad ist außerhalb der veröffentlichen Einlasszeiten nicht gestattet und gilt als Hausfriedensbruch. Ausgenommen hiervon sind Gäste des Bistros, die sich ausschließlich im Bistrobereich während dessen Öffnungszeit aufhalten.
  4. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung sein. Dies gilt nicht für Besucher, die ausschließlich als Gäste des Bistros das Freibad betreten. Saisonkarten sind personalisiert und nicht übertragbar.
  5. Für die Durchführung von Schul- und Vereinsschwimmen, sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können weitere besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
  6. Schulklassen, Vereine oder sonstige Benutzergruppen haben nur Zutritt in Begleitung einer Aufsichtsperson. Diese ist verantwortlich für die Aufsicht (insbesondere Beckenaufsicht) und die Einhaltung der Haus- und Badeordnung. Schulklassen und andere Gruppen haben das Freibad gemeinsam zu betreten und müssen es auch gemeinsam wieder verlassen.
  7. Das Kassen- und Aufsichtspersonal ist berechtigt, für die Ausgabe von ermäßigten Eintrittskarten den Personalausweis oder eine andere Legitimation für die Ermäßigung zu verlangen.
  8. Bei starkem Besuch, zu besonderen Anlässen (z.B. Privatveranstaltungen und deren Vorbereitung) oder aus betrieblichen Gründen kann die Nutzung des Freibades oder Teile davon eingeschränkt werden. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittsgeldes.
  9. Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Verhalten im Bad

  1. Die Nutzung der Becken ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Badebekleidung muss aus Materialien bestehen, die sich kaum mit Wasser vollsaugen. Sie ist ohne Unterwäsche direkt auf der Haut zu tragen.
  2. Kinder unter 3 Jahren oder älterer „Windelkinder“ müssen in den Becken Aquawindeln tragen, um mögliche Verunreinigungen zu vermeiden und die Badewasserqualität zu erhalten.
  3. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
  4. Bei Gewitter sind die Becken unverzüglich zu verlassen; den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  5. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchel und anderer Sport- und Spielgeräten bedarf der besonderen Zustimmung des Aufsichtspersonals. Die Benutzung von Schwimmbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
  6. Personen, die Nichtschwimmer sind oder das Schwimmen noch nicht sicher beherrschen, sind bei der Nutzung des Schwimmbeckens durch eine dafür geeignete Begleitperson zu beaufsichtigen. Sie dürfen nur den mit Nichtschwimmer gekennzeichneten Bereich des Beckens benützen und müssen Schwimmhilfen tragen.
  7. Für die Erteilung von Schwimm- und Aquafitnessunterricht durch Personen, die nicht dem Aufsichtspersonal des Freibads angehören, bedarf es einer besonderen Genehmigung durch den Vorstand des FFW.
  8. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  9. Bewegungsspiele und Sport – auch ohne Bälle und Geräte- dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Badleitung.
  10. Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

Untersagt sind insbesondere

  1. das Mitbringen von Tieren.
  2. das Rauchen im Beckenbereich.
  3. der Konsum von Cannabis auf dem gesamten Gelände.
  4. das Spielen von Musikinstrumenten, der Einsatz von Rundfunk und anderen Tonwiedergabegeräten.
  5. das Fotografieren und Filmen. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen einer vorherigen Genehmigung durch den Förderverein Freibad Wolfartsweier.
  6. der Genuss von Kaugummi im Becken und Beckenbereich.
  7. die Nutzung von zerbrechlichen Gegenständen (z.B. Behälter aus Glas/Porzellan im Umkleide-, Sanitär- und Beckenbereich.
  8. das seitliche Einspringen, das Hineinstoßen oder werfen anderer Personen in das Becken, das unter Wasser tauchen anderer Personen.
  9. das Reservieren von Liegen und Stühlen mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt und verwahrt.
  10. Maniküre, Pediküre, Rasieren, Haare schneiden oder färben oder vergleichbares im Umkleide, Sanitär- und Beckenbereich

Haftung

  1. Die Benutzung des Bades und seiner gesamten Einrichtungen oder Geräte erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet von der Verpflichtung des FFW, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höherer Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden haftet der FFW nicht.
  2. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren in seinem Verhalten durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
  3. Für Schäden haftet der Betreiber nur, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Bediensteten beruhen.
  4. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nicht. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Freibad zu nehmen.
  5. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
  6. Verschiedene Bereiche des Freibads Wölfle sind videoüberwacht.

Diese Haus- und Badordnung tritt zum 1. Mai 2024 in Kraft. Gleichzeitig erlischt die Gültigkeit vorheriger Fassungen.

 

Die nachfolgenden Regelungen sind Ergänzungen der Haus- und Badeordnung.

Wir behalten uns vor, bei Änderungen der Sachlage, Personalengpässen, ungünstiger
Witterung oder aus anderen zwingenden Gründen den Badebetrieb zeitweilig oder
ganz einzustellen. Wir danken für ihr Verständnis und ihre Mithilfe.

Personen, die eine akute Corona-Infektion haben oder Symptone aufweisen, sowie Personen, für die eine Quarantäne-Anordnung besteht dürfen das Bad nicht betreten.

Allgemeine Hygiene-Regeln zum Infektionsschutz sind zu beachten!

 

 

 

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Gegebenenfalls geltende „Corona“-Regeln: (Derzeit nicht gültig)

Besucher müssen (je nach aktuellem Stand der amtlichen Verordnungen) bei jedem Eintritt eine Bescheinigung vorlegen entweder über einen negativen Coronatest oder vollständige Covid-19-Impfung oder Genesung nach Covid-19 Erkrankung. 

~ Im Freibad darf sich nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig aufhalten.  Der Zugang zu den Becken ist begrenzt.
~ Der Beckenumgang ist für den Aufenthalt gesperrt (rotes Pflaster um die Becken,
übliche Nichtraucherzone).
~ Liegen, Sonnenschirme, Bänke, Schwimm- und Spielgeräte stehen nicht zur Verfügung.
~ Es besteht kein garantiertes oder bevorzugtes Eintrittsrecht für Saison- oder Zehnerkarteninhaber, Mitglieder des Fördervereins oder Kursteilnehmer

Hygieneregeln

Es gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie Tragen eines medizinischen Mund-
Naseschutzes auf den Verkehrswegen (ausgenommen der Weg in die Becken), Abstandswahrung (Mindestabstand 1,5 Meter zu anderen Personen). Hierzu bitte unbedingt die Wegführungen und Kapazitätsgrenzen der Beckenbelegung einhalten. sowie die Husten- und Nies-Etikette.

Besuchererfassung

Jeder Badegast muss sich über die vorgegebene App oder durch die Abgabe eines
ausgefüllten „Besuchererfassungsbogens“ beim Eintritt ins Bad registrieren.
Das Formular finden Sie zum Download auf unserer Start-Seite, im Eingangsbereich oder Sie bekommen es
beim Personal.
Mit der Registrierung bestätigt die Besucherin/ der Besucher, dass sie/er beim Betreten des Freibads absolut symptomfrei ist,
stimmt die Besucherin/der Besucher zu, dass die persönlichen Daten zum Zwecke der
Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit einer möglichen COVID 19 Infektion genutzt
und für 4 Wochen gespeichert werden dürfen.

Die Daten dürfen auf Anfrage an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden.

Einschränkungen in der Beckennutzung

~ Beim reinem Schwimmbetrieb Mo-Fr vormittags sind im MZB zwei Kreisverkehre von jeweils zwei Bahnen eingerichtet. In jedem Kreisverkehr dürfen sich maximal 20 Personen aufhalten.
~ Bei allgemeinen Badebetrieb ist im MZB ein Kreisverkehr mit einer Bahn für Schwimmer eingerichtet (max. 10 Personen gleichzeitig ).

Im tiefen Restschwimmerbereich dürfen sich max. 24 Personen aufhalten; im Nichtschwimmerbereich sind maximal 55 Personen zu gelassen. Im PB dürfen sich insgesamt maximal 33 Personen aufhalten.

Bei großer Nachfrage werden die Becken jeweils zur vollen und halben Stunde im Schichtbetrieb zur Benutzung durch die maximale Personenzahl frei gegeben.

Die Auflagen zum Infektionsschutz erfordern einen erhöhten Personalbedarf. Um dem Bedarf gerecht zu werden, haben wir die Öffnungszeiten angepasst.

Reiner Schwimmbetrieb im großen MZB Mo, Mi, Fr von 7:00 -12:00 Uhr, sowie Di und Do von 9:00 -12:00.
Nach Betriebsende am Vormittag müssen alle Besucher das Bad verlassen

Allgemeiner Badebetrieb mit Nutzung aller Becken: Mo – Fr von 14:45 – 19:45 Uhr sowie
Sa und So von 10:00 – 19:45 Uhr. Spätestens 20:00 Uhr müssen alle Besucher das Bad
verlassen haben

Einlass kapazitätsabhängig jeweils bis 30 Minuten vor Betriebsende